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§ 21 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Planungsgrössen für die Zuteilung

Übertritt in die Sekundarstufe I - Übertrittsbedingungen
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§ 21 Laufbahnreglement · Planungsgrössen für die Zuteilung

1. Für die Zuteilung gelten die folgenden Planungsgrössen als Richtwerte

a) Anforderungsniveau B: 30 - 40 % der Schüler und Schülerinnen;

b) Anforderungsniveau E: 40 - 50 % der Schüler und Schülerinnen;

c) Anforderungsniveau P: 15 - 20 % der Schüler und Schülerinnen.

2. Das Volksschulamt überprüft die Einhaltung der Planungsgrössen im mehrjährigen kantonalen Durchschnitt.

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