413.412
CH-SO
§ 21 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Planungsgrössen für die Zuteilung
Übertritt in die Sekundarstufe I - Übertrittsbedingungen
§ 21 Laufbahnreglement · Planungsgrössen für die Zuteilung
1. Für die Zuteilung gelten die folgenden Planungsgrössen als Richtwerte
a) Anforderungsniveau B: 30 - 40 % der Schüler und Schülerinnen;
b) Anforderungsniveau E: 40 - 50 % der Schüler und Schülerinnen;
c) Anforderungsniveau P: 15 - 20 % der Schüler und Schülerinnen.
2. Das Volksschulamt überprüft die Einhaltung der Planungsgrössen im mehrjährigen kantonalen Durchschnitt.