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§ 2 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Bildungszyklen (§ 19 Abs. 2 VSG)

Allgemeines
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§ 2 Laufbahnreglement · Bildungszyklen (§ 19 Abs. 2 VSG)

1. Die Volksschule besteht aus drei Zyklen. Die Zyklen umfassen

a) 1. Zyklus: zwei Jahre Kindergarten sowie erste und zweite Klasse der Primarschule;

b) 2. Zyklus: dritte bis sechste Klasse der Primarschule;

c) 3. Zyklus: erste bis dritte Klasse der Sekundarstufe I.

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