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§ 19 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Notenwerte für die Anforderungsniveaus P, E und B

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§ 19 Laufbahnreglement · Notenwerte für die Anforderungsniveaus P, E und B

1. Für die Zuteilung zu den Anforderungsniveaus gelten die folgenden Notenwerte

a) Anforderungsniveau P: 5,2 und höher;

b) Anforderungsniveau E: 4,6 und höher;

c) Anforderungsniveau B: tiefer als 4,6.

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