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§ 17 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Zuteilung in die Anforderungsniveaus der Sekundarstufe I

Übertritt in die Sekundarstufe I - Übertrittsbedingungen
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§ 17 Laufbahnreglement · Zuteilung in die Anforderungsniveaus der Sekundarstufe I

1. Mit dem Ziel der eignungsgerechten Zuteilung der Schüler und Schülerinnen in die Anforderungsniveaus B, E oder P der Sekundarstufe I werden während des Übertrittsverfahrens die schulischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler und Schülerinnen wahrgenommen, eingeschätzt und gefördert.

2. Die Zuteilung zu den Anforderungsniveaus B, E und P der Sekundarstufe I setzt die entsprechende Eignung und Empfehlung der Klassenlehrperson voraus.

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