413.412
CH-SO
§ 17 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Zuteilung in die Anforderungsniveaus der Sekundarstufe I
Übertritt in die Sekundarstufe I - Übertrittsbedingungen
§ 17 Laufbahnreglement · Zuteilung in die Anforderungsniveaus der Sekundarstufe I
1. Mit dem Ziel der eignungsgerechten Zuteilung der Schüler und Schülerinnen in die Anforderungsniveaus B, E oder P der Sekundarstufe I werden während des Übertrittsverfahrens die schulischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler und Schülerinnen wahrgenommen, eingeschätzt und gefördert.
2. Die Zuteilung zu den Anforderungsniveaus B, E und P der Sekundarstufe I setzt die entsprechende Eignung und Empfehlung der Klassenlehrperson voraus.