Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.412 CH-SO

§ 13 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Form der Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Laufbahnreglement · Form der Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente

1. Für die Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente gemäss § 4 sind die von der kantonalen Aufsichtsbehörde vorgegebenen Vorlagen zu verwenden.

← § 12 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Zweck und Geltungsbereich § 14 Laufbahnreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →