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§ 10 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Standortgespräch

Allgemeines
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§ 10 Laufbahnreglement · Standortgespräch

1. Im Standortgespräch bespricht die Klassenlehrperson mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und dem Schüler bzw. der Schülerin

a) im 1. Zyklus die entwicklungsorientierten Zugänge, die Fachleistungen und die überfachlichen Kompetenzen;

b) im 2. und 3. Zyklus die Fachleistungen und die überfachlichen Kompetenzen.

2. Im 1. Zyklus werden die Beobachtungs- und Beurteilungsergebnisse des Standortgesprächs im Kurzprotokoll festgehalten.

3. Im 2. und 3. Zyklus gelten für die Standortgespräche die Bestimmungen in den §§ 26, 27 und 44.

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