413.412
CH-SO
§ 1 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Zweck und Geltungsbereich
Allgemeines
§ 1 Laufbahnreglement · Zweck und Geltungsbereich
1. Dieses Reglement regelt die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen, die Schullaufbahnentscheide sowie die Bedingungen und das Verfahren für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.