413.121.1
VSV
CH-SO
§ 8 Volksschulverordnung (VSV) - Talentförderklassen (§ 26 Abs. 1 Bst. a VSG)
Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot
§ 8 VSV · Talentförderklassen (§ 26 Abs. 1 Bst. a VSG)
1. Das Departement bewilligt die Führung von Talentförderklassen für musisch und sportlich besonders begabte Schüler und Schülerinnen.
2. Es legt die Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Talentförderklasse fest.