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413.121.1 VSV CH-SO

§ 52 Volksschulverordnung (VSV) - Ziel und Zweck der Checks

Qualitätssicherung - Leistungsmessungen
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§ 52 VSV · Ziel und Zweck der Checks

1. Die Checks erfolgen mit nach standardisierten Regeln durchgeführten Leistungstests.

2. Die Ergebnisse der Checks

a) machen den individuellen Lernerfolg der Schüler und Schülerinnen sichtbar;

b) dienen der gezielten Förderung der Schüler und Schülerinnen;

c) ermöglichen eine klassenübergreifende Standortbestimmung.

3. Die Klassen- und Schulrückmeldungen werden für die Unterrichts- und Schulentwicklung genutzt.

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