413.121.1
VSV
CH-SO
§ 52 Volksschulverordnung (VSV) - Ziel und Zweck der Checks
Qualitätssicherung - Leistungsmessungen
§ 52 VSV · Ziel und Zweck der Checks
1. Die Checks erfolgen mit nach standardisierten Regeln durchgeführten Leistungstests.
2. Die Ergebnisse der Checks
a) machen den individuellen Lernerfolg der Schüler und Schülerinnen sichtbar;
b) dienen der gezielten Förderung der Schüler und Schülerinnen;
c) ermöglichen eine klassenübergreifende Standortbestimmung.
3. Die Klassen- und Schulrückmeldungen werden für die Unterrichts- und Schulentwicklung genutzt.