§ 29 Volksschulverordnung (VSV) - Gesuche um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung
§ 29 VSV · Gesuche um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung
1. Wer als Lehrperson oder pädagogisch-therapeutisch tätig sein will, hat das Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung beim Volksschulamt einzureichen.
2. Dem Gesuch sind die folgenden Unterlagen beizulegen
a) der von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannte Ausbildungsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Departements gemäss § 33;
b) ein aktueller Auszug aus dem Strafregister (Privatauszug und Sonderprivatauszug).
3. Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen, die während der Ausbildung ein Gesuch einreichen, haben eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über den Stand der Ausbildung einzureichen.
4. Das Volksschulamt kann weitere Unterlagen verlangen, sofern diese für die Überprüfung der persönlichen Eignung notwendig sind.