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413.121.1 VSV CH-SO

§ 20 Volksschulverordnung (VSV) - Schuljahr (§ 53 VSG)

Öffentliche Volksschulen - Schulorganisation
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§ 20 VSV · Schuljahr (§ 53 VSG)

1. Das Schuljahr beginnt administrativ am 1. August und endet am 31. Juli.

2. Das erste Semester dauert vom 1. August bis 31. Januar, das zweite Semester dauert vom 1. Februar bis 31. Juli.

3. Im ersten Semester

a) beginnt der Unterricht am Montag nach dem 10. August. Fällt Mariä Himmelfahrt auf einen Dienstag, beginnt der Unterricht am Mittwoch;

b) endet der Unterricht vor den Winterferien. Beginnen die Winterferien nach dem 15. Februar, endet der Unterricht am ersten Samstag nach dem 31. Januar.

4. Im zweiten Semester beginnt der Unterricht nach den Winterferien und endet vor den Sommerferien.

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