413.121.1
VSV
CH-SO
§ 19 Volksschulverordnung (VSV) - Wirkungsziele des SPD (§ 49 VSG)
Öffentliche Volksschulen - Schuldienste
§ 19 VSV · Wirkungsziele des SPD (§ 49 VSG)
1. Die Angebote des SPD bezwecken
a) die altersgemässe Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Kinder, der Schüler und Schülerinnen sowie der Lernenden zu optimieren;
b) schulische, psychische oder psychosoziale Schwierigkeiten zu verhindern, zu mildern oder zu beheben;
c) Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen sowie Institutionen und Behörden zu befähigen, die Entwicklung der Kinder, der Schüler und Schülerinnen sowie der Lernenden positiv zu fördern und in Konflikt- und Krisensituationen fachlich angemessen zu handeln.