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413.121.1 VSV CH-SO

§ 19 Volksschulverordnung (VSV) - Wirkungsziele des SPD (§ 49 VSG)

Öffentliche Volksschulen - Schuldienste
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§ 19 VSV · Wirkungsziele des SPD (§ 49 VSG)

1. Die Angebote des SPD bezwecken

a) die altersgemässe Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Kinder, der Schüler und Schülerinnen sowie der Lernenden zu optimieren;

b) schulische, psychische oder psychosoziale Schwierigkeiten zu verhindern, zu mildern oder zu beheben;

c) Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen sowie Institutionen und Behörden zu befähigen, die Entwicklung der Kinder, der Schüler und Schülerinnen sowie der Lernenden positiv zu fördern und in Konflikt- und Krisensituationen fachlich angemessen zu handeln.

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