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413.121.1 VSV CH-SO

§ 16 Volksschulverordnung (VSV) - Gesundheitliche, familiäre und soziale Gründe (§ 48 Abs. 2 Bst. c VSG)

Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot
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§ 16 VSV · Gesundheitliche, familiäre und soziale Gründe (§ 48 Abs. 2 Bst. c VSG)

1. Bei der Beurteilung der gesundheitlichen, familiären und sozialen Gründe berücksichtigt das Departement insbesondere die folgenden Kriterien

a) die besonderen Begabungen der Schülerin oder des Schülers;

b) die verfügbaren Betreuungsangebote.

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