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413.121.1 VSV CH-SO

§ 14 Volksschulverordnung (VSV) - Schulorganisatorische Gründe (§ 48 Abs. 2 Bst. a VSG)

Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot
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§ 14 VSV · Schulorganisatorische Gründe (§ 48 Abs. 2 Bst. a VSG)

1. Soll der auswärtige Schulbesuch aus schulorganisatorischen Gründen mehreren Schülerinnen und Schülern aus einem Teil einer Einwohnergemeinde, insbesondere einem Ortsteil, einem Quartier oder einem Weiler, gestattet werden, kann die kommunale Aufsichtsbehörde um eine Bewilligung ersuchen.

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