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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 96 Volksschulgesetz (VSG) - Auszahlung der Schülerpauschalen

Öffentliche Volksschulen - Finanzierung - Beiträge des Kantons
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§ 96 VSG · Auszahlung der Schülerpauschalen

1. Besuchen Schüler und Schülerinnen die Schule ausserhalb des Schulortes, werden die Schülerpauschalen wie folgt ausgerichtet

a) beim innerkantonalen Schulbesuch leistet der Kanton die Schülerpauschalen an den aufnehmenden Schulträger;

b) beim ausserkantonalen Schulbesuch leistet der Kanton die Schülerpauschalen an den entsendenden Schulträger.

2. Beim innerkantonalen Schulbesuch leistet der Kanton den Beitragsprozentsatz der Bruttopauschalen.

3. Beim ausserkantonalen Schulbesuch leistet der Kanton den Beitragsprozentsatz des interkantonalen Schulgeldes.

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