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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 94 Volksschulgesetz (VSG) - Berechnung der Lektionenpauschalen

Öffentliche Volksschulen - Finanzierung - Beiträge des Kantons
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§ 94 VSG · Berechnung der Lektionenpauschalen

1. Die Lektionenpauschale berechnet sich gemäss § 93 Absatz 1 Buchstabe a - d und wird ausgerichtet für

a) Lektionen gemäss § 26 Absatz 2 Buchstabe d und e;

b) zusätzliche Lektionen gemäss § 26 Absatz 2 Buchstabe a, b und c;

c) weitere vom Regierungsrat festgelegte Speziallektionen.

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