413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 93 Volksschulgesetz (VSG) - Berechnung der Grundpauschalen
Öffentliche Volksschulen - Finanzierung - Beiträge des Kantons
§ 93 VSG · Berechnung der Grundpauschalen
1. Die Grundpauschale berechnet sich aus
a) dem Grundlohn der funktionalen Lohnklasse gemäss GAV;
b) dem durchschnittlichen Erfahrungszuschlag;
c) dem wöchentlichen Unterrichtspensum in Lektionen pro Vollzeitstelle;
d) den Unterrichtslektionen gemäss Lektionentafel;
e) den Klassenbeständen;
f) der Schulleitungspauschale;
g) den Lektionen pro 100 Schüler und Schülerinnen für die Spezielle Förderung gemäss § 26 Absatz 2 Buchstabe a, b und c.