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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 93 Volksschulgesetz (VSG) - Berechnung der Grundpauschalen

Öffentliche Volksschulen - Finanzierung - Beiträge des Kantons
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§ 93 VSG · Berechnung der Grundpauschalen

1. Die Grundpauschale berechnet sich aus

a) dem Grundlohn der funktionalen Lohnklasse gemäss GAV;

b) dem durchschnittlichen Erfahrungszuschlag;

c) dem wöchentlichen Unterrichtspensum in Lektionen pro Vollzeitstelle;

d) den Unterrichtslektionen gemäss Lektionentafel;

e) den Klassenbeständen;

f) der Schulleitungspauschale;

g) den Lektionen pro 100 Schüler und Schülerinnen für die Spezielle Förderung gemäss § 26 Absatz 2 Buchstabe a, b und c.

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