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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 87 Volksschulgesetz (VSG) - Kostenbeiträge im Schulkreis

Öffentliche Volksschulen - Finanzierung - Beiträge der Einwohnergemeinden
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§ 87 VSG · Kostenbeiträge im Schulkreis

1. Die an einem Schulkreis beteiligten Einwohnergemeinden haben an die Kosten der Schulen Beiträge zu leisten.

2. Die Beiträge werden in den Zweckverbandsstatuten oder im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.

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