413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 52 Volksschulgesetz (VSG) - Geleitete Schulen
Öffentliche Volksschulen - Schulorganisation
§ 52 VSG · Geleitete Schulen
1. Die Schule ist eine durch eine Schulleitung geführte pädagogische und betriebliche Handlungseinheit, die im Wesentlichen die Schulleitung, die Lehrpersonen, das übrige Schulpersonal sowie die Schüler und Schülerinnen umfasst.
2. Sie umfasst sämtliche Schulhäuser eines Schulträgers.
3. Sie gibt sich ein Leitbild und nimmt ihre Aufgaben nach Massgabe dieses Gesetzes wahr.