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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 50 Volksschulgesetz (VSG) - Schulärztlicher Dienst und Schulzahnpflege

Öffentliche Volksschulen - Schuldienste
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§ 50 VSG · Schulärztlicher Dienst und Schulzahnpflege

1. Aufgaben, Organisation und Finanzierung des schulärztlichen Dienstes und der Schulzahnpflege richten sich nach der Gesundheitsgesetzgebung.

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