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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 47 Volksschulgesetz (VSG) - Reduktion des Unterrichtspensums

Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Recht auf Schulbesuch, Schulpflicht und Schulort
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§ 47 VSG · Reduktion des Unterrichtspensums

1. Die Schulleitung kann einem Schüler oder einer Schülerin auf Gesuch hin für eine befristete Dauer eine Reduktion des Unterrichtspensums gestatten, wenn gesundheitliche Gründe dies rechtfertigen. Dem Gesuch muss ein aussagekräftiges Arztzeugnis beigelegt werden.

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