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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 39 Volksschulgesetz (VSG) - Schulische Betreuungsangebote

Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Freiwillige Angebote der Schulträger
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§ 39 VSG · Schulische Betreuungsangebote

1. Die Einwohnergemeinden können freiwillige Betreuungsangebote anbieten.

2. Sie bestimmen die Tarife in einem rechtsetzenden Reglement.

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