413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 38 Volksschulgesetz (VSG) - Aufgabenhilfe
Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Freiwillige Angebote der Schulträger
§ 38 VSG · Aufgabenhilfe
1. Die Einwohnergemeinden können betreute Aufgabenhilfe anbieten.
2. Sie bestimmen die Tarife in einem rechtsetzenden Reglement.
3. In besonderen Fällen, insbesondere bei längerer Absenz, kann die Schulleitung einen Schüler oder eine Schülerin für eine zeitlich befristete Dauer zum Besuch der betreuten Aufgabenhilfe verpflichten. In diesen Fällen ist das Angebot unentgeltlich.