413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 36 Volksschulgesetz (VSG) - Wahlangebote
Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Freiwillige Angebote der Schulträger
§ 36 VSG · Wahlangebote
1. Die Einwohnergemeinden können zusätzlich zum obligatorischen Unterricht des zweiten und dritten Zyklus freiwillige Wahlangebote für Schüler und Schülerinnen einrichten.
2. Für den Besuch dieser Wahlangebote können die Einwohnergemeinden einen Beitrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verlangen. Die Einwohnergemeinden bestimmen die Tarife in einem rechtssetzenden Reglement.