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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 34 Volksschulgesetz (VSG) - Sonderschulangebot

Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Kantonale Volksschulangebote (kantonale Spezialangebote) - Sonderschulische Angebote
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§ 34 VSG · Sonderschulangebot

1. Das Sonderschulangebot für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung umfasst insbesondere

a) Unterricht in Sonderschulen;

b) integrative sonderpädagogische Massnahmen (ISM);

c) heilpädagogische und therapeutische Stützmassnahmen;

d) behinderungsbedingte ausserschulische Betreuung;

e) behinderungsbedingte Schulheimaufenthalte (Internate);

f) behinderungsbedingte Schülertransporte;

g) bedarfsweise Einzelfalllösungen;

h) bedarfsweise ausserkantonale Schulung.

2. Das Angebot beginnt mit dem Schuleintritt und dauert bis zum Abschluss der Volksschule.

3. Das Angebot kann in begründeten Fällen längstens bis zum 20. Altersjahr ausgedehnt werden.

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