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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 33 Volksschulgesetz (VSG) - Spezialangebot bei Hospitalisierung (SpezA Med)

Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Kantonale Volksschulangebote (kantonale Spezialangebote) - Zeitlich befristete Spezialangebote
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§ 33 VSG · Spezialangebot bei Hospitalisierung (SpezA Med)

1. Das Spezialangebot bei Hospitalisierung (SpezA Med) richtet sich an Schüler und Schülerinnen mit längerem Spitalaufenthalt.

2. Das SpezA Med setzt eine Kostengutsprache der kantonalen Aufsichtsbehörde voraus. Diese wird erteilt, wenn

a) die Spitalschule über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Solothurn gemäss § 16 verfügt und

b) der Spitalaufenthalt länger als zwei Wochen dauert oder über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Spitalaufenthalte notwendig sind.

3. Kann der Unterricht nach einem Spitalaufenthalt nicht ordentlich besucht werden, kann das Departement Einzelbeschulungen zu Hause gemäss den Vorgaben für die Spitalschulung anordnen.

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