413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 32 Volksschulgesetz (VSG) - Klassen für Kinder aus Durchgangszentren (SpezA Sprache/Kultur)
Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Kantonale Volksschulangebote (kantonale Spezialangebote) - Zeitlich befristete Spezialangebote
§ 32 VSG · Klassen für Kinder aus Durchgangszentren (SpezA Sprache/Kultur)
1. Bei Bedarf, insbesondere bei starker Zunahme von Flucht und Migration, kann der Kanton für die Phase der Unterbringung zusätzliche Klassen für Kinder aus Durchgangszentren (SpezA Sprache/Kultur) errichten.
2. Der Aufenthalt dauert nicht länger als ein Jahr. In besonderen Fällen kann der Aufenthalt um höchstens ein weiteres Jahr verlängert werden.
3. Bei Bedarf kann der Regierungsrat diese schulischen Angebote befristet mit spezialisierten unterstützenden Diensten ergänzen.