413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 29 Volksschulgesetz (VSG) - Zweck der kantonalen Spezialangebote
Öffentliche Volksschulen - Volksschulangebot - Kantonale Volksschulangebote (kantonale Spezialangebote) - Art und Zweck der kantonalen Spezialangebote
§ 29 VSG · Zweck der kantonalen Spezialangebote
1. Für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf sorgt der Kanton für zeitlich befristete Spezialangebote (SpezA) und sonderschulische Angebote.
2. Der Aufenthalt in einem zeitlich befristeten Spezialangebot ist einmalig und dient der Integration bzw. Reintegration in die Regelschule. Der Unterricht richtet sich nach den Zielen und Inhalten der Regelschule.
3. Die sonderschulischen Angebote richten sich nach der Sonderpädagogik aus und orientieren sich, soweit möglich, an den Zielen und Inhalten der Regelschule. Sie ermöglichen die gesellschaftliche Integration und fördern die Persönlichkeitsentwicklung und selbständige Lebensführung.