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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 114 Volksschulgesetz (VSG) - Beschwerden gegen Departementsentscheide

Qualitätssicherung und Rechtsschutz - Rechtsschutz
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§ 114 VSG · Beschwerden gegen Departementsentscheide

1. Genehmigungsentscheide des Departements können innert zehn Tagen an den Regierungsrat weitergezogen werden.

2. Die übrigen Departementsentscheide können innert zehn Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

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