413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 113 Volksschulgesetz (VSG) - Beschwerden gegen Entscheide der kantonalen Behörden
Qualitätssicherung und Rechtsschutz - Rechtsschutz
§ 113 VSG · Beschwerden gegen Entscheide der kantonalen Behörden
1. Entscheide der Heilpädagogischen Schulzentren können innert zehn Tagen an das Departement weitergezogen werden.
2. Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörde können innert zehn Tagen an das Departement weitergezogen werden.