Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.111 PPPVSG CH-SO

§ 113 Volksschulgesetz (VSG) - Beschwerden gegen Entscheide der kantonalen Behörden

Qualitätssicherung und Rechtsschutz - Rechtsschutz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (120 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 113 VSG · Beschwerden gegen Entscheide der kantonalen Behörden

1. Entscheide der Heilpädagogischen Schulzentren können innert zehn Tagen an das Departement weitergezogen werden.

2. Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörde können innert zehn Tagen an das Departement weitergezogen werden.

← § 112 VSG Volksschulgesetz (VSG) - Gegenstand und Geltungsbereich § 114 VSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →