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413.111 PPPVSG CH-SO

§ 103 Volksschulgesetz (VSG) - Privatunterricht

Privatschulen und Privatunterricht - Privatunterricht
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§ 103 VSG · Privatunterricht

1. Privatunterricht (Homeschooling) ist Volksschulunterricht, der zu Hause erteilt wird. Es werden ausschliesslich Kinder aus der eigenen Familie unterrichtet.

2. Durch bewilligten Privatunterricht kann die Schulpflicht erfüllt werden.

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