413.111
PPPVSG
CH-SO
§ 1 Volksschulgesetz (VSG) - Gegenstand und Geltungsbereich
Grundlagen
§ 1 VSG · Gegenstand und Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz regelt die Bildung und Erziehung auf Volksschulstufe.
2. Dieses Gesetz gilt für die öffentlichen Schulen, und wo aufgeführt, für die Privatschulen und den Privatunterricht, in denen oder in dem die Schulpflicht erfüllt wird.