411.29
ISVAIFH
CH-SO
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Beiträge
Angebote, Beiträge und Zahlungspflicht
Art. 5 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Beiträge
1. Die Standortkantone legen die Beiträge für die im Anhang aufgeführten schulischen Angebote fest.
2. Sie berücksichtigen dabei die folgenden Grundsätze
a. die Abgeltungen werden als Beiträge in Form von Stundenpauschalen festgelegt;
b. die Abgeltungen umfassen ausschliesslich die Kosten für die schulischen Angebote (Personal- und Betriebskosten);
c. die Pauschalen für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler dürfen nicht höher sein als für Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulpflicht im Standortkanton absolvieren beziehungsweise als für Schülerinnen und Schüler Sekundarstufe II mit Wohnsitz im Standortkanton.
3. Die Beiträge gelten jeweils für zwei Schuljahre.