Art. 3 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Schulische Angebote
Art. 3 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Schulische Angebote
1. Schulische Angebote im Bereich der obligatorischen Schule
a. orientieren sich an den Lehrplänen für den Unterricht in Klassen der obligatorischen Schule und
b. bieten gute Rahmenbedingungen für eine ausreichende individuelle Schulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Sprache ihres Herkunftskantons.
2. Schulische Angebote im Bereich der Sekundarstufe II
a. streben die Sicherung des Ausbildungsstands in den allgemeinbildenden Fächern entsprechend dem für die betroffene Schülerin oder für den betroffenen Schüler massgebenden Lehrplan an und
b. bieten gute Rahmenbedingungen für eine ausreichende individuelle Schulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Sprache ihres Herkunftskantons.
3. Beschäftigungsangebote, die nicht den schulischen Angeboten gemäss den Absätzen 1 und 2 entsprechen sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung und medizinische Behandlungen der hospitalisierten Schülerin oder des hospitalisierten Schülers sind nicht Teil der Abgeltungen im Sinne dieser Vereinbarung.