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411.29 ISVAIFH CH-SO

Art. 18 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Fürstentum Liechtenstein

Schlussbestimmungen
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Art. 18 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Fürstentum Liechtenstein

1. Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten der anderen Vereinbarungspartner zu.

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