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411.29 ISVAIFH CH-SO

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Kündigung

Schlussbestimmungen
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Art. 16 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Kündigung

1. Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren jeweils auf den 31. Juli durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle gekündigt werden, erstmals jedoch nach fünf Beitrittsjahren.

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