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411.29 ISVAIFH CH-SO

Art. 14 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Beitritt

Schlussbestimmungen
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Art. 14 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Beitritt

1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.

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