411.29
ISVAIFH
CH-SO
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Änderung des Anhangs
Vollzug
Art. 11 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Änderung des Anhangs
1. Eine Änderung des Anhangs (Liste der Angebote) ist jeweils auf Beginn des Schuljahres möglich.
2. Neue oder geänderte Angebote werden aufgenommen, wenn sie zwei Monate vor Ende des dem Änderungstermin vorangehenden Schuljahres bei der Geschäftsstelle gemeldet sind.
3. Eine Änderung der Zahlungsbereitschaft oder bei der Sekundarstufe II der daran geknüpften Bedingungen muss der Geschäftsstelle zwei Monate vor Ende des dem Änderungstermin vorangehenden Schuljahres gemeldet werden.