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411.29 ISVAIFH CH-SO

Art. 10 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Beitragsverfahren

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Art. 10 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Beitragsverfahren

1. Der Standortkanton bezeichnet für jedes schulische Angebot die Zahlstelle und regelt in seinen Rechtsgrundlagen die Voraussetzungen für den Besuch eines schulischen Angebots in der Spitalschule.

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