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411.271 CH-SO

Art. 8 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Beiträge

Finanzen
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Art. 8 ilz-Statut · Beiträge

1. Die Aufwendungen der ilz werden bestritten durch jährliche Beiträge der Mitglieder pro Einwohner.

2. Die Plenarversammlung setzt die Höhe der Beiträge bei der Genehmigung des Budgets fest.

3. Bei einem Austritt besteht kein Anspruch am Vermögen der ilz.

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