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411.271 CH-SO

Art. 7 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Geschäftsstelle

Organisation
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Art. 7 ilz-Statut · Geschäftsstelle

1. Die Plenarversammlung bezeichnet eine Geschäftsstelle, welche die Geschäfte der ilz führt.

2. Die Einzelheiten zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der Geschäftsstelle werden in einer Leistungsvereinbarung mit der Trägerschaft der Geschäftsstelle geregelt.

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