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411.263.2 HFSV CH-SO

Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) - Beitritt

Schlussbestimmungen
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Art. 15 HFSV · Beitritt

1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.

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