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411.254 NAREG-VO CH-SO

Art. 5 Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) - Daten zur Berufsausübung

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Art. 5 NAREG-VO · Daten zur Berufsausübung

1. Die zuständigen kantonalen Behörden tragen folgende Informationen zur Berufsausübung ins NAREG ein (Artikel 12ter Absatz 6 Satz 2 IKV)

a.* den Kanton, der die Berufsausübungsbewilligung erteilt hat (Bewilligungskanton), und die Rechtsgrundlage der Bewilligung

b. das Datum einer allfälligen Befristung der Berufsausübungsbewilligung

c. den Bewilligungsstatus (erteilt, eingeschränkt, verweigert, entzogen, abgemeldet) mit dem entsprechenden Datum

d.* die Praxis- bzw. Betriebsadresse (Name, Strasse, PLZ, Ort) sowie fakultativ Telefonnummer und E-Mail-Adresse

e.* ...

f.* vorhandene Auflagen oder Einschränkungen zu den Berufsausübungsbewilligungen (fachlich, räumlich oder zeitlich) und deren Beschreibung mit Datum der Verfügung und Datum allfälliger Befristung der Auflagen oder Einschränkungen

g.* ...

h.* ...

i.* Dienstleistungserbringende, die sich nach dem BGMD gemeldet haben und ihre Tätigkeit aus-üben dürfen

1. Meldekantone und -datum und Kalenderjahr

2. Start- und Enddatum und Anzahl bewilligter Tage (fakultativ)

3.* die Tatsache, dass die Dienstleistungserbringerin oder der -erbringer die 90 Tage im entsprechenden Kalenderjahr ausgeschöpft hat

4.* Praxis- bzw. Betriebsadresse (Name, Strasse, PLZ, Ort) sowie fakultativ Telefonnummer und E-Mail-Adresse

j.* die Angabe, ob es sich bei der Praxis oder dem Betrieb um ein Einzelunternehmen handelt oder nicht

k.* fakultativ die Rechtsform der juristischen Person sowie deren Unternehmensidentifikations-Nummer (UID)

2. Sie melden dem SRK gestützt auf Artikel 12ter Absatz 6 Satz 2 IKV ohne Verzug folgende besonders schützenswerten Personendaten

a. die aufgehobenen Einschränkungen mit Datum der Aufhebung

b. die Gründe für die Verweigerung der Bewilligung oder für deren Entzug

c. Verwarnungen mit Grund und Datum des Entscheids

d. Verweise mit Grund und Datum des Entscheids

e. die Erteilung von Bussen mit Grund und Datum des Entscheids sowie die Höhe der Busse

f. befristete Verbote der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Grund und Datum des Entscheids sowie Beginn und Ende des Verbots

g. definitive Verbote der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Grund und Datum des Entscheids

h. andere aufsichtsrechtliche Massnahmen mit Grund und Datum des Entscheids

3. Sie melden dem SRK ohne Verzug das Todesdatum einer Gesundheitsfachperson.

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