331.17
CH-SO
§ 58 Hausordnung für die Gefängnisse des Kantons Solothurn (HO G) - Vollzugsausweis
Entlassung
§ 58 HO G · Vollzugsausweis
1. Die Gefangenen erhalten auf Verlangen eine Bescheinigung über den Strafvollzug mit Datum des Ein- und Austritts.