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331.17 CH-SO

§ 35 Hausordnung für die Gefängnisse des Kantons Solothurn (HO G) - Allgemein

Beziehungen zur Aussenwelt
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§ 35 HO G · Allgemein

1. Die Kontaktpflege zu Personen ausserhalb der Vollzugseinrichtung erfolgt brieflich und telefonisch sowie im Rahmen von Besuchen, Ausgängen und Urlauben.

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