331.17
CH-SO
§ 34 Hausordnung für die Gefängnisse des Kantons Solothurn (HO G) - Medikamente
Verbote
§ 34 HO G · Medikamente
1. Besitz und Konsum von nicht vom Gesundheitsdienst abgegebenen Medikamenten sind auch während Ausgängen und Urlauben untersagt.