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331.17 CH-SO

§ 34 Hausordnung für die Gefängnisse des Kantons Solothurn (HO G) - Medikamente

Verbote
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§ 34 HO G · Medikamente

1. Besitz und Konsum von nicht vom Gesundheitsdienst abgegebenen Medikamenten sind auch während Ausgängen und Urlauben untersagt.

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