331.17
CH-SO
§ 14bis Hausordnung für die Gefängnisse des Kantons Solothurn (HO G) - Tagesordnung
Alltag in der Vollzugseinrichtung
§ 14bis HO G · Tagesordnung
1. Die Tagesordnung wird von der Leitung der Vollzugseinrichtung festgelegt. Sie wird den Gefangenen in angemessener Weise zugänglich gemacht.