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§ 14bis Hausordnung für die Gefängnisse des Kantons Solothurn (HO G) - Tagesordnung

Alltag in der Vollzugseinrichtung
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§ 14bis HO G · Tagesordnung

1. Die Tagesordnung wird von der Leitung der Vollzugseinrichtung festgelegt. Sie wird den Gefangenen in angemessener Weise zugänglich gemacht.

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