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331.17 CH-SO

§ 12 Hausordnung für die Gefängnisse des Kantons Solothurn (HO G) - Persönliche Besprechung

Rechte und Pflichten
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§ 12 HO G · Persönliche Besprechung

1. Die Gefangenen können sich unter Angabe des Grundes schriftlich zu einer persönlichen Besprechung beim Leiter oder der Leiterin der Vollzugseinrichtung anmelden.

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