331.16
JVA
CH-SO
§ 68 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Vollzugsausweis
Entlassung
§ 68 HO JVA · Vollzugsausweis
1. Die Gefangenen erhalten auf Verlangen eine Bescheinigung über den Strafvollzug mit Datum des Ein- und Austritts.