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331.16 JVA CH-SO

§ 68 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Vollzugsausweis

Entlassung
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§ 68 HO JVA · Vollzugsausweis

1. Die Gefangenen erhalten auf Verlangen eine Bescheinigung über den Strafvollzug mit Datum des Ein- und Austritts.

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