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331.16 JVA CH-SO

§ 5 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Aufnahmebedingungen

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§ 5 HO JVA · Aufnahmebedingungen

1. Zur Aufnahme in die Vollzugseinrichtung bedarf es eines Vollzugsauftrags oder einer Einweisungsverfügung der zuständigen Behörde.

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