331.16
JVA
CH-SO
§ 5 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Aufnahmebedingungen
Eintritt
§ 5 HO JVA · Aufnahmebedingungen
1. Zur Aufnahme in die Vollzugseinrichtung bedarf es eines Vollzugsauftrags oder einer Einweisungsverfügung der zuständigen Behörde.